Digitaler Bauantrag - In Stuttgart werden Bauanträge jetzt digital eingereicht

Digitaler Bauantrag - In Stuttgart werden Bauanträge jetzt digital eingereicht

Im Januar 2022 führte die Landeshauptstadt Stuttgart den digitalen Bauantrag ein und digitalisierte die baurechtlichen Verfahren. Seitdem steht allen Bürger:innen und Unternehmen ein nutzerfreundliches Online‐Portal zur Verfügung. Hinsichtlich der Übermittlungswege und Dateistrukturen sind allerdings bestimmte Vorgaben zu beachten, damit die eingereichten Anträge von der zuständigen Behörde auch bearbeitet werden.

Grundsätzlich ist es in Baden-Württemberg sogar bereits seit dem 1. August 2019 möglich, Bauanträge in digitaler Form zu stellen und die Bauvorlagen und Anträge direkt über das Internet einzureichen. Mit dieser Regelung ist auch die Verpflichtung zur Unterzeichnung von Bauanträgen und Bauzeichnungen entfallen. Laut einer Übergangsvorschrift gemäß § 77 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg konnte die zuständige Behörde bis zum 31. Dezember 2021 jedoch abweichend verlangen, dass elektronisch eingereichte Dokumente in Schriftform nachzureichen sind. Seit Januar 2022 kann aber nicht mehr verlangt werden, einen zusätzlichen Papier-Antrag nachträglich einzureichen.

Wie funktioniert ein digitaler Bauantrag?

Wer in Stuttgart bauen möchte, muss dies also nun auf dem digitalen Weg tun, angefangen von der Planung bis hin zum Bauantrag. Damit das Baurechtsamt einen digitalen Bauantrag elektronisch und möglichst zügig bearbeiten kann, müssen jedoch mehrere Vorgaben erfüllt sein. In den nun folgenden Zeilen fassen wir zusammen, wie die digitale Beantragung funktioniert und welche digitalen Unterlagen dafür notwendig sind.

Digitale Verfahren

Seit dem 1. Januar 2022 ist eine Antragstellung und eine Einreichung von Bauvorlagen in analoger Form unzulässig. Die Stadt Stuttgart macht damit von § 2 Abs. 3 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) Gebrauch, nach welcher verlangt werden kann, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht werden. Allerdings können in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Absprache mit dem Baurechtsamt Anträge und Bauvorlagen noch bis zum 30. Juni 2022 in analoger Form gestellt werden.

Gültige Dateiformate

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 der LBOVVO sind elektronische Bauvorlagen in archivfähigem Portable Document Format (pdf-Dokumenten) zu übermitteln. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Korrekte Übermittlungswege

Ein digitaler Bauantrag ist auf dem digitalen Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service-bw.de zu stellen, welches auch über die Internetseite der Stadt Stuttgart zu erreichen ist. Nicht zulässig ist dagegen eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Stadt oder zu Händen eines städtischen Mitarbeitenden. Auch eine Übermittlung über andere Plattformen sowie die Datenübermittlung via mobiler Datenträger, wie zum Beispiel über einen USB-Stick, sind nicht zulässig. Daten, die auf unkorrekten Wegen übermittelt werden, werden vernichtet und führen selbstredend auch zu keiner wirksamen Antragstellung.

Verbindliche Dateistrukturen

Folgende Vorgaben und Dateistrukturen sind laut § 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO für die korrekte Einreichung eines digitalen Bauantrags verbindlich:

  1. Jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen. Mehrseitige Schriftstücke müssen als Multi‐PDF geschickt werden. Nicht zulässig ist eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi‐PDF.
  2. Jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen, digitale Planmappen und Planhefte dürfen nicht als Multi‐PDF eingereicht werden. Unter dem Wort ‚Schriftstück‘ ist dabei ein Textdokument zu verstehen, also ein klassischer Schriftverkehr. Der Begriff ‚Plan‘ bezeichnet jede Art von zeichnerischen Bauvorlagen.
  3. Die Dokumente sind entsprechend der in einer Tabelle aufgeführten Vorgaben zu benennen. Dabei ist folgende Gliederung einzuhalten: Ordnungszahl, Dokumenttyp, Bezeichnung, Jahr, Monat, Tag, Straße, Hausnummer.
  4. Ist noch keine Hausnummer vergeben, wird in dem Antrag stattdessen die Flurstücknummer eingegeben.
  5. Werden Pläne geändert, ist bei der Baubehörde ein komplett neues Dokument mit neuem Namen und mit neuem Datum einzureichen.
  6. Mit einem neuen Planstand ist ein Index der vorgenommenen Änderungen vorzulegen, der den gleichen Dateinamen erhält wie die neue Plandatei mit dem Zusatz ‚Index‘.

Hintergrund: Digitaler Bauantrag dank dem Onlinezugangsgesetz

Dass Bauvorhaben seit Januar 2022 in digitaler Form bei der Stadt Stuttgart eingereicht werden können, leitet sich aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ab. Dieses übergeordnete Bundesrecht verpflichtet Bund, Länder und alle Kommunen in Deutschland, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 auch digital anzubieten. Der digitale Bauantrag wurde von dem IT-Dienstleister Komm.ONE im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Kommunalen Landesverbände entwickelt. Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich zum Thema Digitaler Bauantrag in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Mit der Digitalisierung des Bauantrags ist die erste Stufe zum digitalen Bauamt in Baden-Württemberg abgeschlossen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehr als 45.000 Wohnungen auf analogem Weg genehmigt. Durch den digitalen Bauantrag kann die Antragsbearbeitung maßgeblich beschleunigt werden.“

Weiterführende Informationen und alle notwendigen Formulare zur Einreichung eines digitalen Bauantrags gibt es unter www.service-bw.de, dem digitalen Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg.

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