Corona und Hausbau: Was müssen Bauherren jetzt beachten?

Corona und Hausbau: Was müssen Bauherren jetzt beachten?

Eine derzeitige Baustelle oder ein Bauvorhaben in naher Zukunft sorgen im Zuge der Corona-Krise für viel Unsicherheit. Materielle und personelle Engpässe können zu Verzögerungen führen, Lieferengpässe und Mitarbeiter unter Quarantäne sind dabei aktuell die größten Herausforderungen. Bauherren stellen sich deshalb früher oder später viele Fragen: Was bedeutet Corona für meinen persönlichen Hausbau? Können schon vereinbarte Fristen eingehalten werden? Wer trägt eventuelle Mehrkosten? In welchem Rahmen haftet eine Baufirma und sollte man dieser bei zu langen oder sich wiederholenden Verzögerungen kündigen? Und darf ich während der Corona-Epidemie überhaupt in mein neues Haus einziehen?

„Zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wie auch des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland ist es existentiell wichtig, neben dem Gesundheitsschutz die Wirtschaft, wo immer möglich, am Laufen zu halten. Gerade die Bauwirtschaft ist mit ihrer dezentralen Struktur sehr gut geeignet, zu einer Stabilisierung der Volkswirtschaft beizutragen. Daher dürfen Baustellen nicht geschlossen werden“, deklarierte vor Kurzem Reinhard Quast, der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Doch auch wenn momentan die meisten Bauvorhaben derzeit noch weiterlaufen, befinden sich die Baubranche sowie ihre Zulieferer und Kunden in einer Situation, die sich tagtäglich ändern kann und somit schwer kalkulierbar ist. So fallen zum Beispiel immer mehr Montagearbeiter aus dem europäischen Ausland aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen aus. Zudem wird es immer schwieriger, besonders größere Bautruppen für eine längere Zeit unterzubringen, da zahlreiche Hotels geschlossen wurden. Auch bei der Materialbeschaffung können Probleme auftreten, wenngleich der Waren- und Güterverkehr mit Ausnahme der einen oder anderen Grenze weiterläuft. Allerdings sind viele Produktionsprozesse vor allem in den stark vom Virus betroffenen Regionen ins Stocken geraten, wie zum Beispiel Produktionsstätten in Spanien und Italien. Aber auch dringend benötigte Baugenehmigungen können sich empfindlich verzögern, wenn die entsprechenden örtlichen Behörden aufgrund von Krankheit und Quarantäne schließen müssen oder generell weniger Mitarbeiter als in normalen Zeiten zur Verfügung haben.

Multiple Herausforderungen

Besonders beim Bau eines typischen Einfamilienhauses können die aktuell so komplizierten Umstände in der Baubranche den Bauherren vor viele Herausforderungen stellen, weil bei dem Bau eines Hauses viele unterschiedliche Firmen und Gewerke aufeinandertreffen. Kommt es beispielsweise schon zu Terminverzögerungen beim Rohbau, können der Elektriker und auch andere Handwerker nicht mit ihrer Arbeit beginnen und lösen mit diesem Stillstand möglicherweise eine fatale Kettenreaktion aus.

Bei schwerwiegenden Verzögerungen empfiehlt es sich daher immer, die tatsächlichen Gründe für die Verzögerungen sorgfältig zu prüfen. Nur wenn wirklich plausible und nachvollziehbare Gründe vorliegen, müssen Bauherren eine solche Situation anstandslos akzeptieren. Reagiert das Bauunternehmen auf Anfragen dagegen ausweichend oder undurchsichtig, kann der Bauherr die beauftragte Firma schriftlich zur Fortsetzung der Bauarbeiten auffordern. In jedem Fall sollte bei Verzögerungen jedoch eine sogenannte Behinderungsanzeige erstellt werden, die eine Verzögerung ergänzend zum Bauvertrag rechtlich regelt. Solche Musteranzeigen sowie weiterführende Informationen finden Sie ganz einfach und zum Herunterladen im Internet.

Keine Kommunikationssperre

Generell ist es zudem empfehlenswert, sich während eines Hausbaus in Corona-Zeiten sehr regelmäßig mit der beauftragten Baufirma auszutauschen. Primär sollte es dabei um einen frühzeitigen Informationsaustausch gehen, denn schließlich können sich die aktuellen Gegebenheiten tagtäglich ändern. Vermieden werden sollten dagegen spontane Absprachen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen in einen rechtlich wirksamen Anspruchsverzicht, eine Leistungsminderung oder eine unnötige Preiserhöhung umwandeln könnten.

In der aktuellen Situation ist es auch nicht auszuschließen, dass einige Firmen, die um ihre Existenz fürchten, sich an einen Bauherren mit der Bitte um Vorzahlungen wenden. Hier gilt deshalb mehr denn je: Behalten Sie als Bauherr besonders in Corona-Zeiten unbedingt die tatsächlichen Fortschritte auf ihrer Baustelle im Blick, denn Ratenzahlungen werden im Regelfall immer erst nach erbrachter Leistung fällig! Laut Gesetz muss dabei die Höhe der Ratenzahlungen dem Wert der vom Unternehmer erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen auf der Baustelle entsprechen. Zahlen Bauherren also mehr als die wirklich erbrachte Leistung, haben sie im Fall von später auftretenden Mängeln oder Schäden kein Druckmittel mehr, um ihre Beseitigung vom Verursacher zu verlangen. Geht die beauftragte Firma dann auch noch in Insolvenz, sind die geleisteten Vorzahlungen verloren.

Verzögerungen als Kündigungsgrund?

Auf keinen Fall sollte man seiner Baufirma kündigen, wenn es Corona-bedingte Probleme gibt, aber die Baustelle noch im vollen Gange ist. Gerade jetzt dürfte es schwierig bis unmöglich sein, ein alternatives Unternehmen zu finden, das den Bau beendet. Riskieren Sie nicht, dass Ihre Baustelle von einem Tag auf den anderen verwaist und bereits gelieferte Materialien ungeschützt im Freien stehen oder Regen durch offene Stellen in das Mauerwerk eindringt. Stellt eine Baufirma von ihrer Seite aus den Betrieb ein, zum Beispiel weil zu viele Mitarbeiter krank oder unter Quarantäne sind oder unabdingbare Materialien nicht zur Verfügung stehen, sollten Bauherren zusammen mit einem Sachverständigen die Baustelle kontrollieren. Dabei sollte geprüft werden, ob weitere Arbeiten dringend erforderlich sind oder eben warten können. Insbesondere bereits installierte Regenrinnen und Fallrohre sollten eingehend untersucht werden, um eventuelle Wasserschäden zu verhindern. Sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Immobilie notwendig und kommt die Baufirma trotz Aufforderung diesen nicht zeitnah nach, müssen Sie zwangsläufig eine Ersatzfirma finden, aber können unter Umständen die alte Firma dafür haften lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die von ihr verursachten Verzögerungen am Bau Mängel und Schäden aufgetreten sind – und dies von einem Sachverständigen im Vorfeld detailliert dokumentiert wurde.

Was passiert bei Verzögerungen durch den Bauherren?

Viele Menschen sind zurzeit besorgt, dass sie sich selbst mit dem Corona-Virus anstecken könnten. Möchten Sie aus diesem Grund einen bereits vereinbarten Termin für eine Bauabnahme verschieben, sollten Sie sich auf eine solche Absprache mit der Baufirma unbedingt schriftlich verständigen. In jedem Fall aber sollten auf jeder Baustelle die dringend empfohlenen Hygienevorschriften und der Sicherheitsabstand eingehalten werden und höchste Priorität haben.

Natürlich kann es derzeit auch passieren, dass ein Bauherr selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät und darum fürchten muss, sein bereits begonnenes Bauvorhaben nicht mehr bis zur Vollendung bezahlen zu können. Auf solche Eventualitäten hat der deutsche Gesetzgeber jedoch schon reagiert: Seit dem 1. April 2020 haben Bauherren aufgrund einer vom Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Notlage ein Recht auf einen dreimonatigen Zahlungsaufschub für ihr Baudarlehen. Allerdings müssen vertraglich begründete Zahlungsforderungen von Bauunternehmern, Handwerkern oder Bauträgern fristgerecht erfüllt werden. Verbessert sich die finanzielle Lage eines Bauherren längerfristig nicht, sollte er über den Verkauf der Immobilie nachdenken.

Ist ein Umzug während der Corona-Pandemie erlaubt?

Ja, Umziehen ist weiterhin erlaubt, allerdings nur mit professioneller Hilfe. Freunde und Familie dürfen nur dann bei einem Umzug mithelfen, wenn sie Angehörige des eigenen Hausstandes sind. Da Umzugsunternehmer wegen dieser Regelung von Privathaushalten gerade sehr begehrt sind, sollten Sie sicherheitshalber möglichst früh in Kontakt mit Umzugsunternehmen treten. Aber auch die Miete von Umzugstransportern ist bei den meisten Anbietern immer noch möglich. Dennoch ist es ratsam, bei den örtlichen Behörden kurz vor dem Umzugstermin noch einmal nachzufragen, ob es spezielle Einschränkungen oder kurzfristige Änderungen für einen unmittelbar bevorstehenden Umzug zu beachten gibt.

Fazit

Prinzipiell steht Corona einem Hausbau also grundsätzlich nicht im Wege. Die meisten Baufirmen arbeiten wie herkömmlich weiter, werden von ihren Zulieferern beliefert und nehmen neue Aufträge an. Begünstigend für ein Bauvorhaben ist sogar die Tatsache, dass wir momentan weniger Termine als üblich wahrnehmen (müssen) und somit mehr Zeit für bestehende und zukünftige Planungen zur Verfügung haben. Machen Sie also auch als Bauherr das Beste aus der aktuellen Situation und stöbern Sie in Katalogen, suchen Sie nach geeigneten Grundstücken oder informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten. Die eigenen vier Wände und ein schönes Zuhause sind momentan schließlich wichtiger als jemals zuvor.

Weitere Artikel zum Thema:

Die stuttgarter immobilienwelt ist eine Fachzeitung rund um das Thema Immobilien in Stuttgart und in der Region mit dem Ziel, den Stuttgarter Immobilienmarkt transparenter zu machen und lokal zu informieren.

Kontaktieren Sie uns: kontakt@stuttgarter-immobilienwelt.de

© Copyright 2021 - stuttgarter immobilienwelt