VERSICHERUNG & RECHT - Der Vermieter ist vom Gesetz her berechtigt, Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen, denn sie zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters um Elementarschäden erweitert, muss der Vermieter jedoch nachweisen, dass ein gewisses Risiko besteht.
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