VERSICHERUNG & RECHT - Auch wenn der Vermieter mit der Untervermietung seiner Wohnung einverstanden ist, sollte der Mieter davon Abstand nehmen, sie im Internet tageweise Touristen anzubieten. Erfährt der Vermieter davon, kann dies nach einer Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen, da es sich nicht um eine Daueruntervermietung handelt, entschied der Bundesgerichtshof.
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