VERSICHERUNG & RECHT - Bauarbeiten, die den Charakter einer Mietwohnung massiv verändern, sind keine Modernisierung, wie der Bundesgerichtshof aktuell urteilte. Ein Wintergarten, neue Räume, das geht zu weit, solche massive Maßnahmen müssen die Mieter nicht dulden und schon gar nicht über die umgelegten Mietkosten bezahlen.
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