Steuer-Tipps - Die für die Kommunen so wichtige Grunderwerbsteuer wird derzeit vom Bundesfinanzhof in Karlsruhe geprüft. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Einheitswerte, die für Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen in Westdeutschland seit 1964 bestehen und seitdem nicht angepasst worden sind, gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen.
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