FINANZEN - Bei sogenannten Sharedeals müssen Käufer von Grundstücken keine Grunderwerbsteuer abführen. Denn das Steuerrecht lässt von der Abgabepflicht Ausnahmen zu, wenn der Verkäufer keine Privatperson, sondern ein Unternehmen ist. Der Gesetzgeber betrachtet den Investor dabei nicht als Käufer, sondern als Nutzer der Immobilie.
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