VERSICHERUNG & RECHT - Wie der Bundesgerichtshof aktuell feststellt, haben Eigentümer vermieteter Immobilien keinen uneingeschränkten Anspruch auf Gewinnoptimierung. Deren wirtschaftlichen Interessen stehen die verfassungsrechtlich geschützten Belange der Mieter gegenüber. In dem Fall lehnte das Gericht eine Mietkündigung wegen Geschäftsausbau ab, zumal die vom Eigentümer aufgeführten Nachteile nur pauschal und plakativ benannt wurden.
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