VERSICHERUNG & RECHT - Eine stark verschmutzte und vollgestellte Wohnung verletzt die Pflichten des Mieters aus einem Mietverhältnis, das kann zu einer Räumungsklage führen. Nach einer Ortsbesichtigung, bei dem sich das Amtsgericht Neustadt/Aisch ein Bild von den Zuständen in der Wohnung machte, fiel dieses Urteil, an dem auch die Berufungsinstanz festhielt.
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