Wohnen & Leben - Das mit Jahresbeginn in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht bringt Häuslebauern mehr Sicherheit in punkto Qualität am Bau, schützt sie also besser vor Mängeln und Pfusch. Bauherren haben nun einen Anspruch auf eine detaillierte, verständliche Baubeschreibung, diese muss die Baufirma vor Vertragsabschluss kostenlos vorlegen – und zwar rechtzeitig.
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