Immobilienschenkung innerhalb Familie unter Umständen steuerfrei

Immobilienschenkung innerhalb Familie unter Umständen steuerfrei

STEUER-TIPPS - Laut Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz sind Zuwendungen unter Lebenden steuerfrei, zum Beispiel wenn ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem bebauten Grundstück verschafft unter der Voraussetzung, dass darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Zweit- oder Ferienwohnungen sind jedoch nicht steuerlich begünstigt.

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