STEUER-TIPPS - Die Überlegungen gehen dahin, bei der Besteuerung von Immobilien deren Marktwert als Bemessungsgrundlage zu Grunde zu legen. Zur Begründung heißt es, die Marktwerte seien in den letzten Jahren stark gestiegen und man sollte sich am Beispiel der Vereinigten Staaten orientieren, wo die Immobiliensteuern sehr hoch und tatsächlich an die Marktwerte geknüpft sind.
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