VERSICHERUNG & RECHT - Rund 10 Jahre ist es mittlerweile schon her, dass der Gesetzgeber das Gesetz zur Enrgieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt hat, welche Eigentümer beim Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Da die ersten beantragten Ausweise in 2018 und 2019 ihre Gültigkeit verlieren, sollten alle Eigentümer von älteren Gebäuden ihre Ausweise überprüfen. Wenn kein gültiger Energieausweis mehr vorhanden ist, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Welche Art des Energieausweises benötigt wird, ob der teurere Bedarfsausweis, oder der günstigere Verbrauchsausweis, hängt von einigen Faktoren der Immobilie ab, unter anderem dem Baujahr. Was Eigentümer wissen müssen, wird in der der folgenden Infografik übersichtlich erläutert.
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