Wie Sie KfW altersgerecht umbauen, nutzen und bares Geld sparen

Wie Sie KfW altersgerecht umbauen, nutzen und bares Geld sparen

Steile Treppen, schwere Türen, hohe Klinken: Mit fortschreitendem Alter werden oft eigentlich banale Einrichtungen zu immer grösser werdenden Herausforderungen.

Erleichterung können in den meisten Fällen bauliche Veränderungen bringen. Durch sie können ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, mit der sie meistens viele schöne Erinnerungen verbinden und an der ihr Herz hängt. Auch für körperlich völlig gesunde Personen und Familien mit kleinen Kindern können so manche Umbauten den Alltag jedoch erheblich vereinfachen.

Deshalb fördert die bundeseigene Förderbank KfW mit ihrem Programm "KfW Altersgerecht Umbauen" Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und die Sicherheit der Immobilienbenutzer erhöhen. Nutznießer dieses KfW-Förderprogramms können sogar Personen sein, die für eventuelle Notfälle vorsorgen oder durch altersgerechte Umbauten den Wert ihrer Immobilie steigern möchten.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wer tatsächlich einen begründeten Anspruch auf staatliche Förderung hat,
  • welche konkreten Förderungen beantragt werden können,
  • welche Auflagen zu beachten sind und
  • wie eine Immobilie ohne Hindernisse aussehen sollte.

Ein Haus ohne Hindernisse

Der Eingangsbereich, die Küche, das Bad und das Schlafzimmer – jeder Raum eines Hauses oder einer Wohnung wird anders genutzt und stellt die unterschiedlichsten Anforderungen an seine Bewohner. Wenn das Wohnumfeld jedoch an die körperlichen Eigenarten oder Einschränkungen seiner Bewohner angepasst wird, ist der Alltag auf einmal viel einfacher zu bewältigen. Wie eine Immobile unter diesen Gesichtspunkten idealerweise eingerichtet sein sollte, zeigen wir auf dem folgenden Rundgang.

Der Eingangsbereich – sicher und barrierefrei

Im Eingangsbereich lauert schon oft das erste Hindernis, denn meistens ist die Wohnungstür nur über eine Treppe erreichbar. Deshalb sollte diese durch eine Rampe oder einen Lift ersetzt werden. Dann ist der Wohnungszugang auch mit einem Rollstuhl oder mit einem Rollator einfach zu erreichen. Idealerweise ist diese Zone zudem überdacht und gut beleuchtet. Denn klar erkennbare Hausnummern und Klingelschilder können auch in medizinischen Notfällen wertvolle Investitionen sein.

Im Inneren des Hauses sollte dagegen besonders darauf geachtet werden, dass der Türspion in der Eingangstür auf der richtigen Sichthöhe angebracht ist – für Rollstuhlfahrer sollte sich dieser also tiefer als üblich befinden. Alternativ bietet sich dazu eine Gegensprechanlage mit Videofunktion an. Für hörgeschädigte Personen gibt es inzwischen spezielle Anlagen, die bei jedem Klingeln einen Blitz aufleuchten lassen. Eine ähnliche Einrichtung gibt es übrigens auch bei Rauchmeldern, die in einem Brandfall neben lauten Tönen zusätzlich grelle Lichtsignale abgeben.

Das Badezimmer – altersgerecht gestalten

Im Bad machen sich körperliche Beschwerden oft als erstes bemerkbar. Dazu gesellt sich in diesem Bereich die ständige latente Gefahr, auf dem nassen Boden auszurutschen. Doch eine altersgerechte Wohnung bietet auch für diese und weitere Probleme gute Lösungsansätze.

So kann beispielsweise auf die Badewanne ein Hebesitz montiert oder in diese eine Art Türöffnung gebaut werden, sodass die Badewanne direkt betreten werden kann. Noch altersgerechter, besonders für Rollstuhlfahrer, ist jedoch eine bodengleiche Dusche, die einen komplett barrierefreien Einstieg erlaubt. In dieser sollte sich zudem eine Sitzgelegenheit befinden. Für eine generell leichtere Handhabung sollten in Dusche, Badewanne und Waschbecken Armaturen mit Schwenkhebeln eingebaut werden. Neben all diesen Einrichtungen, besonders auch neben dem WC, sollten sich leicht zu greifende Haltegriffe befinden, die ein einfacheres Aufstehen und Hinsetzen ermöglichen. Allerdings sollten diese Griffe immer von einem Fachmann und keineswegs von einem Laien angebracht werden! Hilfreich kann zudem ein rutschfester Stuhl sein, der bei schwacher Tagesform die tägliche Körperhygiene auch im Sitzen ermöglicht. Deshalb sollte in einem altersgerechtem Badezimmer auch mindestens ein Spiegel in Sitzhöhe vorhanden sein.

Der latenten Gefahr, in der ‚Nasszelle Badezimmer‘ auszurutschen, kann dagegen durch rutschhemmende Fliesen entgegengewirkt werden. Generell bieten sich für diesen Bereich Fliesen mit rauer Oberfläche an. Zusätzlich wird die Rutschgefahr durch den Einbau vieler kleiner Fliesen vermindert, weil dadurch der Fugenanteil im Bad größer wird. Für eine gewisse Sicherheit im Badezimmer sollte sich zudem die Badezimmertür nach außen öffnen lassen, denn wenn eine hilfsbedürftige Person genau vor der Tür liegen bleibt, kommt eventuell niemand mehr herein. Unter anderem aus diesem Grund sollten die Waschräume stets von außen entriegelt werden können.

stuttgarter immobilienwelt badezimmer altersgerecht gestalten

Barrierefreies Bad: Eine bodengleiche Dusche und Haltegriffe für Komfort im Alter

Die altersgerechte Küche

Auch in der Küche können körperliche Einschränkungen den Alltag erheblich erschweren und mühselig machen. Zum Glück gibt es auch in diesem Bereich viele Möglichkeiten und Tricks, die hier ausgeübten Tätigkeiten einfacher zu gestalten.

Generell gilt: Alle Arbeitsflächen sollten unterfahrbar sein, um sowohl beim Vorbereiten als auch beim Kochen im Sitzen arbeiten zu können. Auch die Küchengeräte, wie zum Beispiel Backofen, Brotschneide- und Kaffeemaschine, sollten in Sitzhöhe angebracht werden. Eine große Erleichterung kann auch der Einbau von sogenannten Apothekerschränken sein. Diese werden horizontal ausgezogen, sodass auch die weiter hinten stehenden Gegenstände leicht zu erreichen sind.

Das komfortable Schlafzimmer

Für ein altersgerecht eingerichtetes Schlafzimmer sollte zunächst das Bett eine bequeme Höhe zum Hinsetzen und Aufstehen haben. Rollstuhlfahrer müssen darauf achten, dass sie insbesondere seitlich vom Bett genügend Platz für ihren ‚Rolli’ haben. Um Hilfeleistungen von Dritten oder von Pflegekräften zu erleichtern, sollte das Bett von drei Seiten her zugänglich sein. Kleiderschränke und -stangen sollten auf Griffhöhe angebracht werden, Lichtschalter am besten direkt am Bett. Teppiche sollten dagegen völlig aus dem Schlafzimmer verbannt werden, denn sie können vor allem im Dunkeln und im verschlafenen Zustand gefährliche Stolperfallen sein!

Generelle Tipps und Tricks

Bei einer eingeschränkten oder schwindenden körperlichen Beweglichkeit ist es auf jeden Fall eine große Hilfe, die Armaturen in allen Zimmern an die eigene Körperhöhe anzupassen. Werden sie auf einer Höhe von etwa 85 Zentimetern über dem Boden angebracht, sind sie sowohl stehend als auch sitzend gut erreichbar. Bei nachlassender Sehkraft sollte durch eine bessere Beleuchtung für mehr Kontraste gesorgt werden. Außerdem sollten Lichtschalter, Türgriffe und Handläufe farblich gekennzeichnet werden, denn mit einer schwachen Sehkraft ist ein weißer Lichtschalter auf einer weißen Wand gar nicht mehr so einfach zu erkennen.

Zusammengefasst: Die besten Tipps für eine barrierefreie Immobilie
  • Gestalten Sie den Eingangsbereich mit alternativen Vorrichtungen, ersetzen Sie beispielsweise die Treppe durch eine Rampe
  • Sorgen Sie im Badezimmer für Sitzmöglichkeiten, Haltegriffe und rutschfesten Bodenbelag
  • Bringen Sie in der Küche Arbeitsflächen und -geräte in bequem erreichbarer Höhe an
  • Sorgen Sie für genügend Platz um Ihr Bett, an dem sich auch ein Lichtschalter befinden sollte. Entfernen Sie aus Ihrem Schlafzimmer alle potentiellen Stolperfallen.
  • Sorgen Sie im ganzen Wohnbereich für optimale Beleuchtung und farbliche Kontraste.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für KfW altersgerecht Umbauen

Generell gilt auf diesem Gebiet die Faustregel: ,Je früher, desto besser’. Wer sich dazu entschieden hat, in seinen eigenen vier Wänden zu altern, sollte bei anstehenden Renovierungsmaßnahmen immer eine gewisse Barrierefreiheit mit einplanen. Diese Strategie ist die beste Vorsorge und kann im Ernstfall Körper und Seele ganz erheblich schonen.

Plötzliche Erkrankungen oder Unfälle sind nicht vorhersehbar, Alterserscheinungen bekommt jeder Mensch im Laufe seines Lebens. Denken Sie deshalb an einen barrierefreien Umbau auch schon dann, wenn Sie gesund, munter und rüstig sind!

Darf ich als Mieter einen altersgerechten Umbau vornehmen?

Die Antwort auf diese Frage hängt von der individuellen Situation des Mieters ab. Grundsätzlich darf ein Mieter nur dann Veränderungen an der Wohnung vornehmen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Aber: Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Umbaumaßnahme zur behindertengerechten Nutzung der Wohnung hat, kann er gemäß § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Zustimmung von seinem Vermieter verlangen. Allerdings werden in solchen Fällen stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. So kann beispielsweise ein Mieter die Zustimmung zum Einbau eines Treppenfahrstuhls von seinem Vermieter verlangen, wenn er sich nur noch in einem Rollstuhl fortbewegen kann. Verlangt er jedoch den Abriss einer tragenden Wand des Hauses, um mehr Bewegungsfreiheit zu erlangen, darf der Vermieter ein solches Anliegen in der Regel ablehnen. Übrigens dürfen auch Besitzer einer Eigentumswohnung nicht ohne Weiteres einen Aufzug in ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus einbauen lassen. Auch sie benötigen dafür die Zustimmung aller übrigen Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümer.

Wie für die Durchführung jeder baulichen Veränderung braucht ein Mieter auch für altersgerechte Umbaumaßnahmen stets die Zustimmung seines Vermieters. Ist diese erfolgt, hat der Mieter die Kosten sowohl für den Umbau, aber auch für den eventuellen Rückbau selbst zu tragen. Unter Umständen kann er dazu einen Zuschuss von seiner Pflegekasse beantragen.

Wie finanziere ich altersgerechtes Wohnen?

Gerade ein altersgerechter Umbau kann schnell umfangreich und teuer werden. Es gibt diesbezüglich aber auch gute Nachrichten, denn solche Bauvorhaben werden von vielen Institutionen subventioniert, teilweise sogar sehr großzügig. Wer Anspruch auf welche Zuschüsse hat und wer der richtige Ansprechpartner ist, hängt in erster Linie davon ab, ob der Bauherr schon akuten Umbaubedarf hat oder ob er ,nur’ für die Zukunft vorsorgen möchte.

Förderung für pflegebedürftige Personen

Pflegebedürftige Menschen können finanzielle Zuschüsse von bis zu mehreren tausend Euro für einen notwendigen Umbau bei ihrer Pflegekasse beantragen. Allerdings muss der Antrag schon vor dem Umbau bei der Pflegekasse gestellt und ausreichend begründet werden. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei gilt ein bewilligter Zuschuss jedoch nicht für jede Einzelmaßnahme, sondern für das Gesamtpaket aller notwendigen Veränderungen des Wohnraums. In dieses Gesamtpaket fallen zum Beispiel der Einbau mobiler Küchenschränke, rutschfeste Fliesen oder das Herabsetzen der Lichtschalter. Auch barrierereduzierende Maßnahmen, wie beispielsweise der Bau einer Rampe oder die Installation eines Treppenlifts, werden bezuschusst. Andere Hilfsmittel, zum Beispiel Haltegriffe im Badezimmer, können dagegen von einem Arzt auf Rezept verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden. Für eine umfassende und abschließende Beratung sollten sich die Betroffenen jedoch auf jeden Fall an ihre Pflegekasse wenden.

Förderung für noch nicht pflegebedürftige Personen

Nicht pflegebedürftige Personen, die ihr Zuhause vorsorglich oder zur Wertsteigerung ihrer Immobilie umbauen möchten, haben andere Förderungsmöglichkeiten. Sie können, unabhängig von ihrem gegenwärtigen Gesundheitszustand und ihrem aktuellen Alter bei der bundeseigenen KfW-Bank zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse beantragen.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick über das KfW-Programm ‚KfW Altersgerecht Umbauen‘. Insbesondere behandeln wir die Fragen:
  • Was wird gefördert?
  • Wie wird gefördert?
  • In welcher Höhe wird gefördert?
  • Wer wird gefördert?
  • Welche Auflagen müssen erfüllt werden?
  • Und: Lohnen sich andere baulichen Veränderungen zur gleichen Zeit?

Was fördert die KfW?

Generell lässt sich festhalten, dass die KfW-Bank mit ihrem Programm ‚KfW Altersgerecht Umbauen‘ alle Baumaßnahmen fördert, die Barrieren reduzieren und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden erhöhen. Darunter fallen zum Beispiel: Der Umbau von Zufahrtswegen, dem Eingangsbereich, dem Wohnungszugang und dem Badezimmer, der Einbau von Orientierungshilfen oder die Anpassung der Raumgeometrie. Aber auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden über dieses Programm von der KfW gefördert.

Wie fördert die KfW?

Wie bei den meisten Programmen der KfW fördert die staatliche Bank auch das Programm ‚KfW Altersgerecht Umbauen‘ entweder durch einen Zuschuss (auch Investitionszuschuss genannt) oder einen Kredit (auch Förderkredit oder -darlehen genannt). Ein genehmigter Zuschuss wird direkt von der KfW ausgezahlt und muss nach erfolgreicher Umsetzung nicht zurückerstattet werden.

Aber Achtung: Zuschüsse können nicht mehr beantragt werden, wenn die jährlich vorgesehenen Fördermittel bereits aufgebraucht sind! Dagegen sind Kredite auch in solch einem Fall weiterhin zu haben. Sie werden, wie ein herkömmlicher Kredit, meist komplett ausgezahlt und sind in Raten abzustottern. Im Vergleich zu einem normalen Kredit sind die Konditionen eines Förderkredits jedoch meist günstiger: Oft sind die zu zahlenden Zinsen niedriger und Sondertilgungen möglich. Der Kredit wird ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen vergeben, nicht von der KfW-Bank selbst. Da jedoch nicht alle Banken, Sparkassen und Versicherungen solche Förderkredite anbieten, nennt die KfW auf Anfrage mögliche Kreditvermittler.

Wie hoch fällt die KfW Förderung aus?

Sollten die staatlichen Fördermittel noch nicht aufgebraucht und der gestellte Antrag genehmigt worden sein, kann ein Zuschuss der KfW-Bank 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der maximale Zuschuss ist zwischen 5.000 und 6.250 Euro pro Wohneinheit festgelegt, die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 2.000 und 50.000 Euro. Demzufolge müssen also mindestens 2.000 Euro in den altersgerechten Umbau investiert werden.

Bei einer Kreditaufnahme ist eine Förderhöhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich. Momentan liegt der Effektivzins zwischen 0,75 und 1,11 Prozent.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Der KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Er kann nicht nur von Immobilieneigentümern, sondern auch von Mietern von Wohnungen oder Häusern beantragt werden, wenn der Vermieter den baulichen Veränderungen zugestimmt hat.

Keinen Zuschuss gibt es dagegen für Ferienhäuser, gewerblich genutzte Gebäude sowie Pflege-und Altenwohnheime.

Der KFW-Kredit für altersgerechtes Umbauen richtet sich dagegen nicht nur ausschließlich an Privatpersonen, sondern an alle, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder einen barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen wollen. Darunter fallen demnach auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Welche Auflagen müssen für eine erfolgreiche Antragstellung bei der KfW erfüllt sein?

Wer seine Immobilie mithilfe einer KfW-Förderung barrierefrei umbauen möchte, muss beim Umbau bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Um den maximal möglichen Anteil von 12,5 Prozent zu erhalten, muss der Standard ‚Altersgerechtes Haus‘ erreicht sein. Es ist ratsam, sich frühzeitig darüber zu informieren, welche Maßnahmen im konkreten Fall darunter zu verstehen sind. Besondere Anforderungen werden vor allem an Käufer eines bereits altersgerecht umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung gestellt. Generell sollte sich jedoch jeder Antragsteller im Vorfeld fachkundig beraten lassen.

Lohnen sich andere baulichen Veränderungen zur gleichen Zeit?

Wer altersgerecht umbauen muss oder will, sollte auch stets überprüfen, ob sich bei dieser Gelegenheit die Durchführung weiterer Umbaumaßnahmen rentiert. Denn in den meisten Fällen ist es wesentlich günstiger, mehrere Baustellen zur gleichen Zeit anzugehen, anstatt Experten und Handwerker zeitversetzt zu beauftragen. Außerdem können bei solch einer Kombination oft zusätzliche Förderprogramme genutzt werden. Allerdings darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen und unter Umständen gibt es noch weitere, teilweise kompliziertere Einschränkungen. Deshalb lohnt es sich bei solchen Vorhaben stets, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Je nach Anliegen können zum Beispiel die Bundesarchitektenkammer, die Krankenkasse, die lokalen Versorgungsämter oder auch Stiftungen die richtigen Ansprechpartner sein.

Zu guter Letzt
Eine sogenannte altersgerechte Wohnung mit einem leichten Zugang zur Immobilie, viel Bewegungsfreiheit und einfachen Handgriffen ist nicht nur für Senioren von Vorteil, sondern kann auch körperlich völlig gesunden Personen oder Kindern den Alltag bequemer und lebenswerter gestalten. Außerdem kann eine altersgerechte Wohnung bei einem Weiterkauf eine lohnende wirtschaftliche Investition sein – vor allem auch im Hinblick auf die staatlichen Förderungsmöglichkeiten.

Aber nicht vergessen: Generell werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden – also stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten!

Wo Sie die Förderungen beantragen können, finden Sie auf auf der Webseite der KfW

Die stuttgarter immobilienwelt ist eine Fachzeitung rund um das Thema Immobilien in Stuttgart und in der Region mit dem Ziel, den Stuttgarter Immobilienmarkt transparenter zu machen und lokal zu informieren.

Kontaktieren Sie uns: kontakt@stuttgarter-immobilienwelt.de

© Copyright 2021 - stuttgarter immobilienwelt