Stromkostensenkung dank EEG-Umlage?

Stromkostensenkung dank EEG-Umlage?

Wenn es um die Themen Klimawandel, Ökostrom und Energiewende geht, ist auch oft von der EEG-Umlage die Rede. Aber was ist die EEG-Umlage eigentlich genau? Wie funktioniert sie, wie und durch wen wird sie finanziert und was sind ihre Kritikpunkte? Wir geben einen Überblick über eine gesetzliche Regelung der deutschen Bundesregierung, die schon vor langem in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde.

Was ist die EEG-Umlage?

Fangen wir am besten auch technisch von vorne an: Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, während die sogenannte EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien dient und vom deutschen Gesetzgeber im EEG geregelt wurde. Dieses Gesetz besagt, dass die Netzbetreiber dazu verpflichtet sind, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu einem staatlich garantierten Preis abzunehmen. Dieser Strom aus erneuerbaren Energien, der zum Beispiel aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produziert wurde, wird dann entweder direkt oder über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft.

Meistens erhält der Netzbetreiber an der Strombörse für Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen jedoch nicht den Preis, den er zuvor an den Anlagenbetreiber gezahlt hat. Solche Differenzen gleicht dann die sogenannte Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird.

Finanzielle Beteiligung aller Stromverbraucher

Seit der Einführung des EEG im Jahre 2014 ist diese Umlage grundsätzlich von jedem Stromverbraucher mitzufinanzieren. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage zahlen, wenn sie nicht durch bestimmte Sonderregelungen davon befreit sind oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Weitere Ausnahmeregelungen gelten auch für bestimmte Industriezweige, die branchenbedingt besonders viel Strom benötigen und verbrauchen. Geregelt sind alle Ausnahmen, Sonderregelungen und Ermäßigungen in der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) der §§ 63 ff. EEG 2017.

Wie hoch ist die EEG Umlage 2020?

Die Höhe der EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils zum 15. Oktober für das Folgejahr bekanntgeben und beträgt für das Jahr 2020 genau 6,756 ct/kWh. Damit ist sie nun leicht angestiegen, nachdem sie zwei Jahre in Folge gesunken ist. Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage haben dabei mehrere Faktoren, wie zum Beispiel der zu erwartende Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand sowie eine sogenannte Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve wird für unerwartet hohe Vergütungszahlungen verwendet und greift zum Beispiel in einem besonders sonnenreichen Jahr, das niedrige Preise an der Strombörse zur Folge hat.

Welche Kritik wird an der EEG-Umlage geübt?

Grundsätzlich gilt die 2014 erlassene EEG-Umlage als ein Erfolg. Von der Energiewende können letztlich eigentlich alle profitieren, sei es als Maßnahme gegen den Klimawandel, der Unabhängigkeit von Stromanbietern aus dem Ausland oder als Akteur in einem erfolgreichen Wirtschaftszweig. Trotzdem wird die EEG-Umlage häufig und teilweise auch heftig kritisiert. So wird sie oftmals als Indikator für die hohen Kosten der Energiewende herangezogen und für viele Unternehmen mit hohem Stromverbrauch stellt sie eine große finanzielle Belastung dar. Besonders unbeliebt ist sie auch bei Eigenstromerzeugern und -verbrauchern, da sie durch das Erheben von Gebühren den Betrieb von eigenen Anlagen weniger attraktiv macht und damit auch oft ihren Ausbau hemmt. Allerdings positionierte sich die Europäische Union mit einer EE-Richtlinie klar und deutlich auf der Seite der produzierenden Stromverbraucher und legte fest, dass Hemmnisse sowie Abgaben, Umlagen und Gebühren für die Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien abgebaut werden müssen (Art. 21 EE-Richtlinie).

Wie könnte eine fairere EEG-Umlage aussehen?

Um in der Zukunft die Strompreise zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern beziehungsweise diese sogar zu senken, müssen Überkapazitäten abgeschafft werden. Das könnte zum Beispiel durch das Abschalten von konventionellen Kraftwerken erfolgen. Dadurch würden auch sogenannte unflexible Kraftwerke, die nicht strompreisorientiert funktionieren, wie beispielsweise Braunkohlekraftwerke oder Atomkraftwerke, vom Markt verschwinden und dadurch den Strombörsenpreis ansteigen lassen.

Förderlich wäre auch eine realistische Abbildung der CO2-Preise, durch die sich das Preisniveau an der Strombörse stabilisieren würde. Erste Effekte des CO2-Preises auf die EEG-Umlage sind übrigens bereits sichtbar.

Außerdem würden flexiblere Handelsmöglichkeiten der EEG-Strommengen die Gelegenheit bieten, bessere Preise an der Strombörse zu erzielen. Damit würde wiederum die Differenz zwischen den erwirtschafteten Preisen und der ausgezahlten EEG-Umlage minimiert werden.

Damit eine fairere Aufteilung der Kosten der-EEG Umlage stattfinden kann, die momentan zu einem überproportional großen Anteil von Privatverbrauchern und kleinen Unternehmen getragen wird, müssten letztlich auch unverhältnismäßige und überzogene Subventionen für stromintensive Unternehmen eingestellt beziehungsweise deren Bewilligung an strengere Auflagen und gründliche Prüfungen geknüpft werden.

Vor allem sollte jedoch nicht vergessen werden, dass die EEG-Umlage im Jahr 2000 mit dem Ziel erlassen wurde, die Einführung von erneuerbaren Energien auf dem deutschen Strommarkt zu fördern.

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