Neue Gesetze 2019: Energieausweise und Förderung von Solarstrom

Neue Gesetze 2019: Energieausweise und Förderung von Solarstrom

Neues Jahr, neue Gesetze. Immobilieneigentümer sollten 2019 unbedingt überprüfen, ob ihre Energieausweise noch gültig sind beziehungsweise wann diese verlängert werden müssen. Denn: Wenn abgelaufene Ausweise weiterverwendet werden, drohen nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Viele Änderungen bringen die neuen Gesetze 2019 auch für Immobilienbesitzer, die mit Solarstrom wirtschaften möchten. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die Förderung von Solarstrom progressiv und empfindlich zu kürzen.

Wir geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage auf diesen beiden Gebieten.

Energieausweise - Welche sind Pflicht?

Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden und verkauft, vermietet oder verpachtet werden, brauchen schon seit dem Jahr 2008 einen Energieausweis. 2009 wurde diese Pflicht für Gebäude eingeführt, die nach 1966 konstruiert wurden. Weil die Belege für den Energieverbrauch jedoch nur zehn Jahre gültig sind, haben die ersten Ausweise 2018 ihre Gültigkeit verloren, für viele läuft die Frist im Laufe des Jahres 2019 ab.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle abgelaufenen Ausweise erneuert werden müssen. Das gilt übrigens auch für Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Gewährleistet werden soll, dass der jeweilige Energieverbrauch sowie der energetische Zustand von Gebäuden aktualisiert wird. Dafür gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Verbraucherausweis legt die Werte des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zugrunde und bewertet anhand dieser Informationen den Energieverbrauch der Gebäudebewohner. Daraus resultiert auch die energetische Einstufung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis ist relativ einfach zu erstellen und kostet meist weniger als 100 Euro. Teilweise wird er von den Energieversorgern oder den Messanbietern ausgegeben.

Der sogenannte Bedarfsausweis bewertet dagegen anhand eines technischen Gutachtens die Energieeffizienz der Immobilie. Geprüft werden die Bausubstanz, die Gebäudehülle sowie die Heizungsanlage, um festzustellen, wie gut die Wärme im Gebäude gehalten und direkt genutzt werden kann. Im Gegensatz zum Verbraucherausweis werden die Werte des Bedarfsausweises unabhängig vom Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner ermittelt. Er ist aufwendiger zu erstellen und kostet dementsprechend auch mehr, nämlich zwischen 150 und 1.000 Euro. Ausgestellt werden darf der Ausweis nur von einem Handwerker mit entsprechender Qualifikation, einem Bauingenieur oder einem Architekten. Zudem bieten heute auch viele Immobilienmakler den Service, einen Energieausweis zu erstellen.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden. Für Neubauten gilt diese Pflicht seit 2002.

Neue Gesetze 2019 - Unser Tipp
Gerade weil dieses Jahr viele Ausweise erneuert werden müssen, versuchen derzeit einige Trickbetrüger, sich mit dem Vorwand auf einen abgelaufenen Energieausweis Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen. Auch das Auskundschaften von Wertgegenständen für spätere Einbrüche kommt so immer wieder vor. Immobilieneigentümer sollten sich ausschließlich an seriöse Energieberater wenden.
Eine weitere beliebte Betrüger-Masche sind momentan auch fadenscheinige Hinweise auf noch vorhandene Fördergelder für die Gewinnung von Solarstrom. Angeboten werden Beratungen, in deren Folge Immobilienbesitzern unnötige Handwerkerleistungen verkauft werden. Deshalb sollten Sie als Immobilienbesitzer wenigstens grob darüber Bescheid wissen, was die neuen Gesetze 2019 auf diesem Gebiet mit sich bringen.

Energiesammelgesetz: Weniger Förderung von Solarstrom

In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung die Förderung für größere Solaranlagen stufenweise absenken – obwohl der Anteil von Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse weiter steigen soll. Bis 2030 soll er bei 65 Prozent liegen, während momentan immerhin schon circa 40 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Damit das gelingt, sollen unter anderem mehr Solaranlagen installiert werden.

Widersprüchlich mag da die Tatsache klingen, dass der deutsche Gesetzgeber die Förderung von Solaranlagen 2019 stufenweise absenken wird. Allerdings sind davon erst einmal nur größere Solaranlagen betroffen. Ganz konkret geht es um die Photovoltaik-Anlagen – also um Anlagen, die keine Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern große Firmengebäude oder große Mehrfamilienhäuser mit Strom versorgen. Für sie gilt ab dem 1. Februar 2019 nur noch eine Vergütung von 9,87 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem 1. März werden es 9,39 Cent und ab dem 1. April sogar nur noch 8,90 Cent pro Kilowattstunde sein. Das hat die Bundesregierung mit dem sogenannten Energiesammelgesetz am 30. November 2018 beschlossen – und damit die Solarförderung noch schneller gekürzt, als dies ohnehin schon vorgesehen war.

Diese recht kurzfristigen und vor allem nicht unerheblichen Kürzungen lassen nun die Branche befürchten, dass sich viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen für in naher Zukunft geplante Solaranlagen nicht mehr erfüllen lassen und Gewerbebetriebe von Investitionen abgeschreckt werden könnten.

Warum soll weniger gefördert werden?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) begründet seine Entscheidung dagegen mit einer eindeutigen beihilferechtlichen Pflicht. So heißt es im Gesetzesentwurf unter anderem, dass die Preise für Solarmodule vor allem durch das Auslaufen der EU-Anti-Dumping und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule stark gesunken sind und Solarmodule dementsprechend unverhältnismäßig hoch gefördert werden.

Allerdings zeichnet sich die Tendenz, dass die staatliche Unterstützung für große Sonnenstrom produzierende Anlagen sinkt, bereits seit Jahren ab. Schon im Jahr 2012 wurde beispielsweise ein Förderdeckel bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt eingeführt. Wenn diese Kapazität erreicht ist, gibt es generell keine Einspeisevergütung mehr. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass neue Photovoltaikanlagen nur bis zum Erreichen einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt eine Einspeisevergütung erhalten. Diese Marke wird laut BSW-Solar spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht. Auch das Prinzip einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit, die die Solarbranche von sich aus erreichen soll, vertritt die Bundesregierung seit Anfang 2017 konsequent.

Aber: Da die Preise für Solaranlagen und Stromspeicher in den vergangenen Jahren stark gefallen sind und die Strompreise weiter hoch sind, lohnt sich die Installation von PV-Anlagen weiterhin. Allerdings gilt dies vor allem für Eigenheime und dann, wenn der Strom selbst direkt verbraucht oder für den Eigenverbrauch gespeichert wird. Die Einspeisevergütung dagegen hat bereits enorm an Relevanz verloren.

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