Müllentsorgung im Mehrfamilienhaus – Regeln für Mieter und Vermieter

Müllentsorgung im Mehrfamilienhaus – Regeln für Mieter und Vermieter

Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es immer wieder Streit um die Müllentsorgung. Welcher Müll gehört in welche Tonne? Wer zahlt die Müllgebühren? Wer bestellt den Sperrmüll? Lesen Sie in unserem Leitfaden, was Mieter und Vermieter über die richtige Müllentsorgung wissen sollten.

Die richtige Mülltrennung schont sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern die Nerven und spart viel Zeit, denn bei der Müllentsorgung kann man so einiges falsch machen. Dadurch wird nicht nur die Umwelt belastet, sondern es entstehen oft auch Streitigkeiten zwischen den jeweiligen Hausbewohnern: Der eine trennt seinen Müll nicht richtig, der andere stellt seinen stinkenden Müll ins Treppenhaus, im nächsten Fall stellt der Vermieter nicht genügend Mülltonnen zur Verfügung. Doch zum Glück gibt es Gesetze und Regelungen, die den gemeinschaftlichen Umgang mit dem Müll in Mehrfamilienhäusern klar regeln. Wenn sich alle Hausbewohner an diese halten, wird die Müllentsorgung auch nicht mehr zu einem Reizthema.

An diese Vorschriften müssen sich Mieter und Vermieter halten:

Mülltrennung

Das Grundprinzip der Mülltrennung ist komplex, aber eigentlich auch ganz einfach. Die Trennung von Hausmüll erfolgt nach sechs Kategorien:

Restmüll

In die sogenannte Hausmülltonne gehört der Müll, der nicht recycelfähig ist. Dazu gehören beispielsweise Zigarettenstummel, Staub, Katzenstreu, Windeln, Hygieneartikel und verschmutztes Papier.

Biomüll

Die braune beziehungsweise grüne Mülltonne dient zum Entsorgen von Bioabfall. Dazu zählen zum Beispiel Gemüsereste, Obst- und Blumenabfall oder nicht verzehrte Speisen.

Altpapier

In die Altpapiertonne oder den Altpapiercontainer gehören Papier, Pappe und Karton. Allerdings nur, wenn sie sauber sind. Dreckiges Papier, aber auch Kassenzettel auf Thermopapier und Glanzpapier kommen in die Restmülltonne.

Gelber Sack

In den gelben Sack gehören Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Getränkeverpackungen wie zum Beispiel Milchtüten.

Altglas

Glasflaschen und Glasbehälter werden im Altglascontainer entsorgt. Alle anderen Glasarten wie Trinkgläser oder Fenster- und Spiegelglas kommen in die Restmülltonne. Nichttransparente, farbige Gläser dagegen in den Grün- oder Buntglascontainer.

Sondermüll und Sperrmüll

Sogenannter Sondermüll wie Lacke und Elektrogeräte müssen, wie es der Begriff schon indiziert, gesondert entsorgt werden, zum Beispiel auf einem Wertstoffhof. In manchen Kommunen gibt es auch ein Gift- oder Schadstoffmobil. Hier können auch leere Batterien abgegeben werden. Sperrige Gegenstände und Elektroschrott zählen zum Sperrmüll und gehören auf den Wertstoffhof.

Beachten Sie aber auch, dass die genaue Müllentsorgung - also die Zuordnung, welcher Müll in welche Tonne gehört - regional unterschiedlich ist. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Abfallwirtschaftsstelle. (Für Immobilien in Stuttgart finden Sie alle Informationen hier.) Dort gibt es auch den Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für die einzelnen Tonnen.

Rechte und Pflichten des Mieters

Für die richtige Mülltrennung ist jeder Mieter selbst zuständig und verantwortlich. Er muss seinen Müll in die richtige Tonne werfen und trägt gemeinsam mit den anderen Mietparteien auch die Kosten für die Müllentsorgung. In den meisten Kommunen zahlt der Vermieter diese Gebühren im Voraus und legt sie dann, in Form der Nebenkostenabrechnung, auf alle Mietparteien um. In vereinzelten Ortschaften muss der Mieter eigenständig seine Mülltonnen anmelden und bezahlen. Informieren Sie sich hierzu direkt beim Rathaus.

Die Höhe der Müllgebühren hängt dabei von der Menge des Mülls beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Anders als die regelmäßigen Leerungsgebühren gelten die Anschaffungskosten für die Mülltonnen nicht als Nebenkosten und der Vermieter muss sie daher ganz allein finanzieren.

Der Vermieter kann in der Hausordnung auch festlegen, dass nicht er selbst, sondern die Mieter für das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen sowie für die Reinigung des Müllabstellplatzes verantwortlich sind. Wohnen mehrere Parteien in einem Haus, wechseln sie sich üblicherweise mit diesen Arbeiten ab. Den Turnus regeln sie entweder unter sich selbst oder er wird vom Vermieter festgelegt. Für diese Aufgaben darf der Vermieter aber auch einen Hausmeister bestellen und die dadurch entstandenen Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.

In jedem Fall muss der Mieter jedoch die Möglichkeit haben, seinen Müll richtig und vertragsgemäß entsorgen zu können.

Dies bedeutet unter anderem, dass der Vermieter die richtigen Müllbehälter in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen muss. Dabei muss sich der Vermieter stets an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit halten, um zu hohe oder unnötige Betriebskosten für seine Mieter zu vermeiden. Sind die Mülltonnen beispielsweise zu groß, muss er sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen.

Außerdem muss der Vermieter einen angemessenen Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen. Dabei darf dieser Platz keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten versperren. Er sollte zudem alle Mieter, vor allem die im Erdgeschoss, vor übermäßigem Lärm, Geruch oder Ungeziefer schützen.

Jeder Mieter hat wiederum gegenüber den anderen Hausbewohnern das Recht, von diesen die Einhaltung der Hausordnung zu verlangen. Wenn Müll übel riecht oder sogar Ungeziefer anzieht, muss der Mieter seinen Vermieter darauf aufmerksam machen. Gegebenenfalls liegt in einem solchen Fall sogar ein Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt. Nimmt ein Mieter seine Aufgaben überhaupt nicht wahr, verstößt er gegen die Hausordnung. Der Vermieter kann ihn in einem solchen Fall abmahnen. Bei immer wiederkehrenden Verfehlungen kann er den Mieter verklagen oder ihm unter Umständen das Mietverhältnis kündigen. Allerdings dürfen den Mietern auch keine Arbeiten auferlegt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die unverhältnismäßig sind.

Weitere Informationen zum Thema 

Ratgeber “Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht – Regelungen rund um Wohnung, Haus und Eigentum” 

Kosten und Entsorgung für Sperrmüll

Die Sperrmüllentsorgung in Deutschland wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Gemeinden gibt es fixe Abholtage für Sperrmüll, anderswo muss die Abholung angemeldet oder sogar auf eigene Faust organisiert und durchgeführt werden. Je nach Region fallen zudem unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Auch die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter die Kosten für Sperrmüll übernimmt, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Als Faustregel gilt: Wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Im Gegenzug legt der Vermieter die dadurch entstandenen Kosten auf seine Mieter um. Wenn sich der Mieter bei Bedarf für die Sperrmüllabfuhr dagegen beim Vermieter melden muss, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot auch tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Müllentsorgung haben, fragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Gemeinde nach.

Die stuttgarter immobilienwelt ist eine Fachzeitung rund um das Thema Immobilien in Stuttgart und in der Region mit dem Ziel, den Stuttgarter Immobilienmarkt transparenter zu machen und lokal zu informieren.

Kontaktieren Sie uns: kontakt@stuttgarter-immobilienwelt.de

© Copyright 2021 - stuttgarter immobilienwelt