Mit dem staatlichen Baukindergeld das Eigenheim leichter finanzieren

Mit dem staatlichen Baukindergeld das Eigenheim leichter finanzieren

Um es Familien mit Kindern sowie Alleinerziehenden leichter zu machen, ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu finanzieren, hat die deutsche Bundesregierung 2018 das Baukindergeld eingeführt. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung, die nicht an den Staat zurückgezahlt werden muss. Familien mit Wohneigentum können dadurch mit 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren Unterstützung erhalten.

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?

Vom Baukindergeld kann profitieren, wer sich ein eigenes Zuhause für seine Familie gekauft oder gebaut hat und darin schon eingezogen und offiziell gemeldet ist. Aber auch wenn Sie ein solches Projekt in naher Zukunft erst planen, lohnt sich eine genauere Betrachtung dieses Themas.

Zum staatlichen Förderkreis zählen Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Für den Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens benötigen Antragsteller vom ihrem Finanzamt die Einkommensteuerbescheide des Jahres zwei und drei vor der Antragstellung. Das heißt: Wenn Sie 2019 einen Antrag stellen, müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2017 und 2016 vorlegen können. Aus den insgesamt drei Einkommensteuerbescheiden wird dann ein Durchschnittswert errechnet.

Das Haushaltseinkommen wiederum setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem des Ehe- oder Lebenspartners. Auch ein Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft zählt zum Förderkreis, wenn dieser in dem neu erworbenen Familienheim offiziell gemeldet ist. Sie können aber auch als alleinerziehendes Elternteil einen Antrag auf das staatliche Baukindergeld stellen.

Gibt es Baukindergeld nur für leibliche Kinder?

Nein. Sie können einen Antrag auf Baukindergeld für alle minderjährigen Kinder stellen, die in Ihrem Haushalt leben. Für diese Kinder müssen Sie entweder selbst kindergeldberechtigt sein, oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person bezieht für die Kinder Kindergeld. Für jedes Kind kann dabei nur einmalig Baukindergeld beantragt werden.

Wie hoch ist das Fördergeld?

Das Fördergeld wird nicht im Ganzen, sondern jährlich ausgeschüttet. Für jedes Kind zahlt der Staat maximal zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro. Demnach hat eine Familie mit drei Kindern einen Anspruch auf insgesamt 36.000 Euro – vorausgesetzt, dass keines der drei Kinder in den zehn Jahren nach der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet. Kein Baukindergeld wird für Kinder bezahlt, die erst nach der Antragstellung geboren werden.

Was gibt es für spezielle Bedingungen?

Es spielt keine Rolle, ob die Wohnimmobilie fertig gekauft oder erst gebaut wird. Das Baukindergeld kann deutschlandweit für Immobilien beantragt werden, die im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wurden oder werden. Als Stichtag gilt dabei das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung. Dem Antragsteller muss die Immobilie zu mindestens 50 Prozent gehören.

Der Staat fördert aber nur den Ersterwerb. Das heißt: Wer bereits ein Haus besitzt, kann für einen weiteren Hausbau oder -kauf keinen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Eine weitere Beschränkung hat der Staat in Form der Auflage festgesetzt, dass der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der Wohnimmobilie nicht niedriger als die Förderung durch das Baukindergeld sein darf.

Ab wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Seit dem 18. September 2018 können Sie online bei der staatlichen Förderbank ,,Kreditanstalt für Wiederaufbau’’ (KfW) das Baukindergeld beantragen. Sie können den Antrag aber erst stellen, wenn Sie in der erworbenen Immobilie gemeldet sind. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie dann allerdings nicht zu viel Zeit verlieren, denn das Zeitfenster für die Antragstellung ist begrenzt: Spätestens 3 Monate nach Ihrem Einzug muss der Ihr Antrag bei der KfW eingegangen sein. Als Stichtag gilt dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Andere Fördermittel und das Baukindergeld

Unter Umständen lohnt es sich, sich bei der Hausfinanzierung gründlich über KfW-Förderprogramme sowie die Wohnungsbauförderung der einzelnen Bundesländer zu informieren. Denn eine Kombination des Baukindergeldes mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist durchaus möglich und kann finanziell interessant sein.

Zu guter Letzt und ganz am Rande

Der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA) in Berlin teilte mit, dass immer mehr Verkäufer von Immobilien das Baukindergeld auf die Verkaufspreise aufschlagen. Dadurch würde das Baukindergeld indirekt zu höheren Immobilienpreisen führen, schlussfolgerte der Ausschuss. Trotz dieser kritischen Töne ist es ein wichtiges Signal des Staates, die Bedürfnisse junger Familien besonders zu berücksichtigen und zu fördern. Ob das Baukindergeld jedoch wirklich die gewünschten positiven Effekte bringen wird, wird sich erst mit der Zeit zeigen.

Auf einen Blick: Baukindergeld beantragen

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Sie haben den Kaufvertrag für Ihre Wohnimmobilie frühestens am 1. Januar 2018 unterschrieben oder die Baugenehmigung nicht vor diesem Datum erhalten
  • Ihr neues Eigenheim ist Ihre einzige Wohnimmobilie
Diese Dokumente müssen Sie vorlegen
  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigungen
  • Grundbuchauszug
Ganz wichtig: Das Zeitfenster für die Antragstellung ist begrenzt. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug bei der KfW eingehen.

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