Erste eigene Wohnung: Was kommt auf mich zu?

Erste eigene Wohnung: Was kommt auf mich zu?

Die erste eigene Wohnung verspricht viel Freiheit und Unabhängigkeit. Der eigene Haushalt ist jedoch auch mit vielen Kosten verbunden - sowohl in regelmäßigen Abständen als auch für einmalige oder ungeplante Anschaffungen. Welche Kosten kommen in jedem Fall auf mich zu? Welche Anschaffungen sind notwendig und sinnvoll? Wie kann der erste eigene Haushalt finanziert werden? Wir klären auf.

Die ersten Schritte und Überlegungen

Für die eigene Wohnung fallen in erster Linie die sogenannten Fixkosten an. Zu ihnen gehören die Miete inklusive der Nebenkosten, die Strom- oder Gasrechnung sowie Versicherungen.

Für das Projekt ‚Eigene Wohnung‘ sollte deswegen zuallererst überlegt werden, ob diese monatlich anfallenden Kosten in das eigene Budget passen. Deswegen ist es absolut ratsam, sich einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Für eine sichere Finanzierung ist es unumgänglich, vor allem den eigenen finanziellen Spielraum realistisch zu bewerten.

Zu überlegen ist: Welche Einnahmen habe ich jeden Monat, zum Beispiel durch einen Studentenjob? Wird meine Ausbildung bezahlt? Bekomme ich Unterstützung von meinen Eltern oder anderen Personen, die mir nahestehen? Decken meine Einnahmen die Kosten, die ich jeden Monat für meine eigene Wohnung aufbringen muss, und bleibt auch noch genug zum Leben übrig? Nur wer seine Ein- und Ausnahmen miteinander vergleicht, kann seinen finanziellen Freiraum realistisch einschätzen.

Wie kalkuliere ich meine Miete?

Der größte Posten der monatlichen Ausgaben für eine eigene Wohnung ist definitiv die Kaltmiete, zu der sich ein Pauschalbetrag für die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, addiert. In manchen Wohnungsanzeigen wird eine Kaltmiete pro Quadratmeter genannt. Ist dies der Fall, muss dieser Wert mit den Quadratmetern der Wohnung multipliziert werden. Der Mietpreis ist allerdings je nach Stadt und Bundesland sehr unterschiedlich. In Deutschland liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Quadratmeter bei 5,98 Euro kalt, also ohne die prozentualen Nebenkosten. In größeren Städten und Ballungszentren wie beispielsweise Stuttgart oder München liegen die Durchschnittspreise über 10 Euro kalt.

Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus Nebenkosten, die der Vermieter im Voraus bezahlt und dann prozentual auf die einzelnen Mietparteien umlegt. Solche Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für die Heizung, die Müllabfuhr, den Gärtner oder die Treppenhausreinigung. Die Warmmiete wird jeden Monat an den Vermieter überwiesen. Einmal pro Jahr erfolgt eine Nebenkostenabrechnung, da der Vermieter die gesamten und geschätzten Nebenkosten im Voraus bezahlt hat. Haben Sie mehr als veranschlagt verbraucht, zahlen Sie die Differenz an den Vermieter. Haben Sie weniger verbraucht, weil Sie zum Beispiel sparsam mit Wasser und dem Heizen umgegangen sind, erhalten Sie eine Rückzahlung. Die kalten Nebenkosten können Mieter dagegen nicht beeinflussen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Grundsteuer, die Abwassergebühren oder die Beleuchtung des Hauseingangs.

Die Kaution

Denken Sie auch daran, dass beim Mieten einer Wohnung eine Mietkaution anfällt. In der Regel entspricht diese der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten (Kaltmiete). Gesetzlich ist erlaubt, dass ein Mieter diese Kaution in drei Monatsraten begleicht. Wird die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Vermieter allerdings das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu beenden. Bleibt das Mietverhältnis vertragsgemäß bestehen, bekommt der Mieter seine Kaution erst bei Auszug zurück – aber nur unter der Voraussetzung, dass er die Wohnung auch so zurückgibt, wie er sie bei Einzug übernommen hat. Ist die Wohnung beschädigt oder wird nicht wie vereinbart verlassen, kann der Vermieter solche Mängel durch das (teilweise) Einbehalten der Kaution ausgleichen.

Auch ein angemessener Betrag zur Begleichung der noch ausstehenden Nebenkostenabrechung darf von dem Vermieter nach Auszug seines Mieters einbehalten werden. Übergibt der Mieter die Wohnung in einem vertragsmäßig korrekten Zustand, muss ihm der Vermieter spätestens drei Monate nach Auszug seine Kaution zurückzahlen.

Kommunikation kostet

In der eigenen Wohnung fallen außerdem Kosten für Telefon- und Internetanschluss sowie für Fernsehen und Rundfunkgebühren an. Die Kosten für den Rundfunkbeitrag liegen derzeit bei 17,50 Euro im Monat. Die Gebühren für Telefon und Internet variieren je nach Anbietern und inhaltlicher Ausgestaltung. Im Durchschnitt und pro Monat sollten für diese Posten 30 Euro einkalkuliert werden. Unser Extra-Tipp: Wenn Sie BAföG bekommen, können Sie sich vom GEZ-Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Haftpflicht- und Hausratversicherung

Zu den wichtigen Versicherungen im ersten eigenen Zuhause zählen die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung.

Wenn Sie in einer schulischen Ausbildung und unter 25 sind, sind Sie bei der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Berufstätige Mieter zahlen ab 35 Euro im Jahr und sichern sich so gegen Schäden von Drittpersonen ab. Eine Hausratsversicherung kostet jährlich ebenfalls ab 35 Euro und schützt Ihre persönlichen Wertsachen. Gut zu wissen: Der Abschluss einer Versicherung ist keine gesetzliche Pflicht, aber ist für den Fall der Fälle empfehlenswert. Viele Vermieter setzen bei Mietvertragsabschluss diese Versicherung im beidseitigen Interesse voraus.

Allgemeine Lebenshaltungskosten

Bei einem vernünftigen Lebensstandard sollten für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit etwa 250 bis 350 Euro pro Monat gerechnet werden.

Umzugskosten

Die Höhe der Umzugskosten richtet sich danach, ob Sie vor Ort oder von einem Ort an den anderen umziehen. Je mehr freiwillige Helfer Sie finden, desto weniger bezahlte Umzugshelfer werden gebraucht. Idealerweise zählt zu ihrem Bekannten- oder Freundeskreis auch jemand, der Ihnen ein geeignetes Fahrzeug für den Umzug zur Verfügung stellen kann.

Was brauche ich für meine Einrichtung?

Oft merkt man zu spät, dass etwas fehlt – nämlich dann, wenn man es braucht.

So sollten Sie beispielsweise bei der Anschaffung der notwendigsten Dinge schon an den ersten Besuch denken; Gläser, Teller, Besteck und Geschirr sollten für mindestens sechs Personen reichen.

Generell ist die folgende Checkliste zur Grundausrüstung in der ersten eigenen Wohnung zu empfehlen:

Küche:

  • Wasserkocher
  • Kaffeemaschine
  • Toaster
  • Mikrowelle

Badezimmer:

  • Handtücher
  • Fön
  • WC-Bürste
  • Duschvorhang

Essbereich

  • Tisch
  • Sitzmöglichkeiten

Schlafzimmer

  • Bett
  • Kleiderschrank mit Bügeln
  • Nachttischlampe

Nicht vergessen werden sollten zudem Reinigungsmittel, Staubsauger, Bügelbrett und Bügeleisen, Wäschekorb und -ständer. Eine sinnvolle Investition ist auch eine eigene Waschmaschine.

Unsere Extra-Tipps: Viele Hausgeräte wie eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank müssen nicht immer neu sein. Über Kleinanzeigen können Sie hier häufig ein Schnäppchen machen und die Geräte gebraucht günstig kaufen. Manchmal werden diese sogar verschenkt. Bei handwerklicher Begabung lohnt es sich, Möbel selbst zu bauen. Im Internet finden sich viele Bauanleitungen für Tische, Stühle, Regale und Betten. Oft werden Möbelstücke oder Einbauten auch dem Vormieter abgekauft. Die Ablösesumme sollte für Möbelstücke jedoch nicht 50 % über dem Zeitwert liegen.

Wie zahle ich meine erste eigene Wohnung?

Viele Studierende unter 25 Jahren nutzen das Kindergeld, um einen Teil der Kosten für die erste eigene Wohnung mitzufinanzieren. Seit Juli 2019 beziffert sich das Kindergeld bei einem Kind auf 204 Euro.

Zahlreiche Banken bieten zudem günstige Konditionen für einen Studienkredit und flexible Rückzahlungsmöglichkeiten an.

Auch das BAföG eignet sich dazu, die laufenden Kosten für die eigene Wohnung zu begleichen. Ob und wie viel BAföG Studierende erhalten, hängt von der Unterhaltsfähigkeit der Eltern ab. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro im Monat.

Auch Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr erhalten Kindergeld in Höhe von 204 Euro im Monat, wenn sie ihre Erstausbildung machen. Generell kann bei einer Ausbildung aber auch die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter sowie nach der Einkommenssituation der Eltern.

Befinden Sie sich nicht im Studium oder in einer Ausbildung, können Sie unter Umständen, wenn das eigene Einkommen für die Finanzierung nicht ausreicht, Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragen.

Bei finanziellen Engpässen können Kurzzeitkredite aushelfen. Allerdings sollten Sie sich vor solch einem Engagement auch zu hundert Prozent sicher sein, dass der Engpass nur vorübergehend ist und der Kredit fristgemäß zurückgezahlt werden kann. Generell gilt: Wer schon im Vorfeld auf seine erste eigene Wohnung spart und sorgsam mit seinem Geld umgeht, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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