Gerade in Zeiten niedriger Zinsen bietet es sich für Immobilieneigentümer an, in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu investieren. Doch noch ein weiteres Argument spricht dafür, solche Vorhaben in baldiger Zukunft anzugehen: Für viele wohnraumbezogene Projekte gibt es momentan großzügige Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von der EU, Bund und Ländern. Welche konkreten Maßnahmen gefördert werden und wo das passende Förderprogramm zu finden ist, verraten wir Ihnen im folgenden Artikel.
Öffentliche Förderungen vergibt der Staat für zahlreiche und sehr unterschiedlich geartete Bau-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen. Darunter befinden sich auch einige Förderungsprogramme, die von zukünftigen Bauherren oft vergessen werden beziehungsweise gar nicht erst bedacht werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick über die derzeit bestehenden Förderungsmöglichkeiten.
Barrierefreies Wohnen hat sowohl für Ältere, körperlich Eingeschränkte sowie für Familien mit jungen Kindern zahlreiche Vorteile. Für einen dementsprechenden Umbau, wie beispielsweise ein barrierefreies Badezimmer oder die Entfernung von Türschwellen zwischen einzelnen Zimmern, gibt es deshalb einen finanziellen Zuschuss von der bundeseigenen Förderbank KfW.
Besonders honorieren öffentliche Einrichtungen auch die Einsparung von Energie. Für eine bessere Dämmung, den Einbau von Isolierfenstern oder die Sanierung einer alten Heizungsanlage werden unzählige Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt. Der Bauherr hat auf diesem geförderten Sektor sogar die Auswahl zwischen einem direkten finanziellen Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen beziehungsweise Ergänzungskredit.
Besonders im Bundesland Baden-Württemberg werden auch Immobilieneigentümer finanziell unterstützt, die als Vermieter den Energieverbrauch einer Mietwohnung senken oder eine solche barrierefrei umbauen lassen.
In Bayern erhält dagegen Zuschüsse, wer in Universitätsstädten neue Studentenwohnungen schafft, bestehende instand setzt, erweitert oder auch nur möbliert.
In Berlin wiederum greift ein spezielles Förderprogramm, wenn in einem lärmintensiven Gebiet, wie beispielsweise einer viel befahrenen Verkehrsader, schallgedämmte Fenster eingebaut werden.
In allen Bundesländern können staatliche Förderungen dagegen für die Sanierung von Gemeinschaftseigentum (also von Teilen der Wohnanlage, die allen Miteigentümern gemeinsam gehört) beantragt werden.
Diese sechs Punkte sind bei weitem jedoch keine abschließende Aufzählung aller förderungswürdigen Modernisierungsmaßnahmen. Im Gegenteil: Es gibt noch viele weitere Maßnahmen, die von Bund, Ländern oder Kommunen finanziell bezuschusst werden. Doch wo lassen sich die entsprechenden Förderprogramme finden?
Der einfachste Weg ist eine Recherche in der Förderdatenbank des Bundes www.foerderdatenbank.de. Diese Webseite schlägt dem Nutzer alle in Frage kommenden Subventionsprogramme vor, nachdem er seine speziellen Suchkriterien in die dafür eingerichtete Suchmaske eingegeben hat. Eine Anmeldung oder ein Login sind dafür nicht notwendig. Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass nicht nur die bundeseigenen, sondern auch die Programme der einzelnen Länder, Kommunen und sonstigen Fördergeber angezeigt werden. Ebenfalls aufgezeigt werden alle notwendigen Voraussetzungen und jeweiligen Vorgehensweisen für eine erfolgreiche Beantragung der staatlichen Förderung.
Dagegen führt eine Anfrage bei der Hausbank oder Bausparkasse in den meisten Fällen nicht weiter. Denn deren Mitarbeiter verkaufen in der Regel lieber eigene Darlehen, als ihre Kunden über zinsgünstige Förderdarlehen oder öffentliche Zuschüsse zu informieren.
In der Regel können Eigentümer die Modernisierungskosten für eine neu erworbene vermietete Immobilie steuerlich absetzen. Diese Ausgaben dürfen als Werbungskosten auch sofort geltend gemacht werden und die daraus resultierende Steuerersparnis schafft neue Investitionsspielräume. Allerdings dürfen diese Kosten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung der Immobilie 15 Prozent der Anschaffungskosten des Objektes auf keinen Fall überschreiten. Bezüglich dieser Regelung ist das Finanzamt zudem besonders streng: Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt der sofortige Abzug der Werbungskosten.
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