Was ändert sich 2020 für Mieter und Hausbesitzer?

Was ändert sich 2020 für Mieter und Hausbesitzer?

Wohngeld, Steuerbegünstigungen, steigende Strompreise und eine noch strengere Mietpreisbremse: 2020 bringt so einige Neuerungen und Änderungen mit sich. Wir geben Ihnen eine Übersicht darüber, was Mieter und Immobilieneigentümer im neuen Jahr zu erwarten haben.

1. Mehr Wohngeld für Mieter

Aufgrund der Wohngeldreform, von der in Deutschland circa 660.000 Haushalte profitieren, erhöht sich ab 2020 das monatliche Wohngeld. Ein Zwei-Personenhaushalt zum Beispiel, der bisher monatlich 145 Euro Wohngeld erhielt, hat nun einen Anspruch auf 190 Euro. Mit dieser Anhebung des Wohngeldes reagierte der Staat auf die steigenden Mietpreise.

2. Antrag für Baukindergeld nur noch bis Ende 2020

Für den Erwerb ihres ersten Wohneigentums können Eltern als zukünftige Haus- oder Wohnungsbesitzer Baukindergeld beantragen - den staatlichen Zuschuss gibt es aber nur noch für einen bis Ende des Jahres 2020 notariell beglaubigten Kaufvertrag. Wird der Antrag bewilligt, zahlt Ihnen die KfW-Bank über zehn Jahre hinweg insgesamt 12.000 Euro.

3. Steigende Stromkosten für Mieter und Hausbesitzer

Der folgende Punkt gilt sowohl für Mieter, als auch für Hausbesitzer: 2020 müssen Sie für Strom tiefer in die Tasche greifen. Laut Stromversorgern ist die Anhebung der Preise aufgrund der gestiegenen Netzgebühren und Umlagen notwendig. Es ist damit zu rechnen, dass 506 der insgesamt 820 örtlichen Stromversorger ihre Preise im Jahr 2020 um durchschnittlich sechs Prozent anheben werden. Allerdings fallen die neuen Preise auf regionaler Ebene sehr unterschiedlich aus. So sind in Berlin und Brandenburg keine Erhöhungen geplant. Haushalte in Schleswig-Holstein (+ 4,2 %), Bayern (+5,5 %), NRW (+6,2 %) und Hessen, das Saarland und Bremen müssen jedoch mit einer Preiserhöhung der Grundversorger von 6,6 Prozent rechnen. Von dieser Preiserhöhung sind Haushalte betroffen, die den Grundversorgungstarif nutzen. Auch die EEG-Umlage, die 22 Prozent des Strompreises betragt, soll zu Beginn 2020 um ungefähr fünf Prozent und damit auf 6,756 Cent je Kilowattstunde ansteigen.

4. Nachjustierte Mietpreisbremse 2020

Ursprünglich sollte die sogenannte Mietpreisbremse, durch die die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, Ende des Jahres 2020 auslaufen. Doch die Regierung plant ihre Verlängerung nun bis 2025 und ergänzt sie zudem durch weitere Vorschriften. So wurde die ortsübliche Vergleichsmiete bislang über einen Betrachtungszeitraum von vier Jahren ermittelt - nun soll dieser Zeitraum auf sechs Jahre bemessen werden. Zudem sollen Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse bis zu zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Mietvertrages die Möglichkeit haben, die zu viel gezahlte Miete von ihrem Vermieter zurückfordern. Bislang müssen Mieter erst eine Rüge aussprechen und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

5. Geteilte Maklerprovision beim Verkauf von selbstgenutzten Immobilien

Wer die Maklerprovision beim Kauf eines Eigenheims zu zahlen hat, wird künftig in einem Gesetz klar geregelt sein. In Kraft treten wird es aber erst im Sommer oder Herbst 2020. Ändern wird sich durch das Gesetz Folgendes:

  • Maklerverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser können nur noch in Textform abgeschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail. Durch mündliche Vereinbarungen oder durch schlüssiges Verhalten kommen, wie bislang, keine gültigen Kaufverträge mehr zustande.
  • Wird der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen für Käufer und Verkäufer tätig, kann er von beiden Seiten die Provision nur zu gleichen Teilen verlangen.
  • Bei der Provisionsverteilung gilt: Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, ist verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen. Die erste Partei – Käufer oder Verkäufer – kann der zweiten Partei maximal 50 Prozent der Provision weiterreichen.

6. Mehr Pflichten für Makler

2020 wird auch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland umgesetzt, die Makler im Kampf gegen Geldwäsche stärker in die Pflicht nehmen wird. In erster Linie soll dadurch mehr Transparenz bei Immobilienkäufen durch ausländische Investoren geschaffen werden, aber es soll auch strengere Meldevorschriften gelten. So muss zum Beispiel ein Notar künftig die Beurkundung eines Kaufs ablehnen, wenn der ausländische Immobilieninvestor seine Besitzverhältnisse nicht offen legt. Makler werden dagegen in die Pflicht genommen, auffällige Mietverträge zu signalisieren. Sie müssen beispielsweise nun auch von ihnen vermittelte „Miet- oder Pachtverträgen bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete oder Pacht in Höhe von mindestens 10.000 Euro" der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

7. Steuerbegünstigungen für energetische Sanierungen

Wer 2020 eine eigene Immobilie saniert, bekommt dafür steuerliche Ermäßigungen. Von dieser Regelung können alle profitieren, die

  • ihre Immobilie selbst nutzen.
  • eine mindesten zehn Jahre alte Immobilie besitzen.
  • Dach, Wände oder Decken dämmen beziehungsweise die Heizungsanlage, Lüftung oder Fenster und Türen sanieren.
  • ihr Zuhause mit digitalen Energiespareinrichtungen aufrüsten.

Zudem sollen auch Kosten für Energieberater künftig steuerlich absetzbar sein. Vorgesehen ist, dass Eigentümer 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre, steuerlich geltend machen können. Insgesamt können Hausbesitzer maximal 40.000 Euro pro Immobilie anrechnen lassen.

8. Abwrackprämie für alte Ölheizungen

Auch wer seine alte Ölheizung 2020 gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, kann eine Finanzspritze vom Bund in Anspruch nehmen. Denn der Einbau von umweltfreundlichen Heizungen, wie zum Beispiel einer Luft-Wärmepumpe oder einer Holz-Pelletheizung, soll dieses Jahr im Rahmen des Klimaschutzprogramms des Bundes bezuschusst werden.

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