Eigentlich hatte sich die schwarz-rote Bundesregierung schon darauf geeinigt, dass künftig Vermieter die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen beziehungsweise stets die Hälfte dieser Zusatzkosten in der Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen können. Für diese Regelung, einen Kompromiss, hatte die SPD monatelang gekämpft. Doch nun hat die Union diesen Entwurf blockiert, der eigentlich schon gesetzlich verankert sein sollte.
Seit Jahresbeginn 2021 verteuert der CO2-Preis in Höhe von aktuell 25 Euro pro Tonne CO2 fossile Energieträger. In naher Zukunft soll der Preis zudem kräftig angehoben werden. In seinem Gesetzentwurf rechnete das SPD-geführte Justizministerium für eine 140 Quadratmeter-Wohnung mit 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Legt man dieses Rechenbeispiel zu Grunde, soll der Vermieter von den 165 Euro Mehrkosten künftig 82,50 Euro aus der eigenen Kasse bezahlen. Auch wenn der Mieter übermäßige Kosten verursacht, müsste der Vermieter diesem Grundsatz zufolge die Mehrkosten zur Hälfte mittragen.
Diesen Grundsatz findet die Unionsfraktion jedoch nicht tragbar, denn schließlich hätten Vermieter keinen Einfluss auf das tatsächliche Heizverhalten ihrer Mieter und sollten deshalb auch nicht hälftig an den CO2-Preis-Kosten beteiligt werden. Als weiteres Argument führte die Fraktion an, dass schließlich auch bei den Nebenkosten das Verursacherprinzip gelte: Das Mietrecht besage ganz eindeutig, dass jeder Mieter die Kosten, die durch seinen persönlichen Verbrauch entstehen, auch selber zu tragen habe.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der SPD hält eine hälftige Aufteilung des CO2-Preises dagegen für gerechter und auch besser für den Klimaschutz, denn schließlich seien es ja die Vermieter, die über den Einbau neuer Heizungen entscheiden. Generell zeigte sich Schulze auch äußerst verärgert über den anhaltenden Widerstand der Unionsfraktion gegen die Kostenaufteilung vom CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter.
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei von der CDU bestätigte zudem ganz unmissverständlich, dass es aktuell kein Gesetz gebe, das eine hälftige Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern vorsehe. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dieser Streitpunkt vor der diesjährigen Bundestagswahl im September nicht geklärt werden wird.
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