Gemeinsam für den Klimaschutz - die neue BEG-Förderung

Gemeinsam für den Klimaschutz - die neue BEG-Förderung

Wenn Sie vorhaben, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren, ist das in vielerlei Hinsicht eine gute Idee: Dadurch können Sie nicht nur Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen, sondern bekommen auch noch finanzielle Unterstützung von der deutschen Bundesregierung. Seit Anfang 2021 fördert der Staat eine energetische Sanierung mit bis zu 33 000 Euro pro Maßnahme. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude jetzt aber noch weiterentwickelt: Seit dem 1.Juli 2021 steht eine erhöhte Förderung wahlweise auch als zinsgünstiger Kredit mit Zuschuss von der bundeseigenen Entwicklungsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.

In Deutschland verursachen öffentliche und private Gebäude für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 40 % des bundesweiten Gesamtenergieverbrauchs. Auch circa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch die Energieversorgung von Immobilien an. Der Grund dafür liegt vor allem an der Tatsache, dass viele Gebäude vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahre 1979 gebaut wurden und dementsprechend ungenügend isoliert sind. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik könnten jedoch bis zu 80 % des Energiebedarfs eingespart werden. Es liegt also auf der Hand, dass in dieser Hinsicht gespart werden kann und dieses immense Potential unbedingt erschlossen werden sollte.

Klimaschutz auf lange Sicht

Auch die EU fordert schon seit längerem von all ihren Mitgliedstaaten umweltfreundliche Modelle, um eine europaweite Renovierungswelle in Gang zu setzen. Die deutsche Bundesregierung hatte sich deshalb am 17. Juni 2020 auf eine langfristige Renovierungsstrategie geeinigt. Mit dieser sollen den Bürgern und Bürgerinnen Anreize zur energetischen Sanierung geboten werden, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich deutlich zu erhöhen.

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung diese Förderung für energieeffiziente Gebäude nun auf eine weitere Stufe gehoben. Konkret bedeutet das: Seit dem 1. Juli 2021 fördert die bundeseigene KfW energieeffiziente Neubauten und Vollsanierungen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ mit Zuschüssen von bis zu 75 000 Euro pro Wohneinheit. Dabei ersetzen die neuen Programme die alten Förderungsmodelle der KfW.

Staatliche Finanzspritzen nicht nur für Wohngebäude

Für Bauherren und Immobilienbesitzer stehen in Form der BEG Förderung also nun (noch) höhere Subventionen zur Verfügung, die zu einer besseren Energieeffizienz führen sollen. Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung gilt dabei für alle Wohngebäude, wie zum Beispiel Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime. Die neue BEG Förderung kann aber auch für alle Nichtwohngebäude wie Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser beantragt werden. Nichtwohngebäude stellen zwar nur weniger als 20 % aller existierenden Gebäude dar, sind aber für mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs in diesem Bereich verantwortlich und rücken folgerichtig immer stärker in den Fokus der staatlichen Sanierungsbemühungen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es übrigens ungefähr fünf Millionen Nichtwohngebäude. In Baden-Württemberg sind es rund 440 000 – der Anteil kommunaler Gebäude beträgt dabei rund 7 %, der Anteil von Unternehmen rund 93 %.

Straffe Strukturen

Durch die neuen staatlichen Fördermittel soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 % gegenüber 2008 gesenkt werden. Dementsprechend sollen bei zukünftigen Bau- und Sanierungsprojekten die Faktoren Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine besonders wichtige Rolle spielen und auch dementsprechend großzügig gefördert werden. Zusätzliche Fördergelder erhält sogar, wer sich für seine Immobilie einen individuellen Sanierungsplan erstellen lässt und diesen dann auch vollständig umsetzt. Dank des neues Förderprogrammes für energieeffiziente Gebäude ist es jetzt zudem leichter, eine staatliche Unterstützung zu beantragen, denn ab sofort ist nur noch ein einziger Antrag für die unterschiedlichsten Sanierungsmaßnahmen auszufüllen.

Deutlich erhöhte Fördersätze

Auch die einzelnen Förderbedingungen haben sich durch die neue BEG Förderung, insbesondere für Gesamtsanierungen, nach oben geschraubt. So sind nun die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 jeweils um 7,5 % bessergestellt als nach der vorherigen Regelung. Jetzt liegt die staatliche Förderung bei diesen Stufen zwischen 25 und 35 Prozent Investitionszuschuss beziehungsweise Tilgungszuschuss bei einer Kreditaufnahme. Bei der Sanierung der neuen Effizienzgebäudestandards 55 und 40 winken sogar bis zu 45 % staatlicher Zuschuss. Erbringen erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs und ist damit die sogenannte „Effizienzhaus EE“-Klasse erreicht, winkt dazu noch ein zusätzlicher Bonus von bis zu 5 %. Auch die förderfähigen Kosten steigen durch die neue Regelung von fünf Millionen auf 30 Millionen Euro. Statt bis zu 275 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind nun maximal 2 000 Euro anrechenbar.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diese erhöhten Fördersätze: Wer bei einer zwei Millionen Euro teuren energetischen Sanierung eines Verwaltungsgebäudes mit 2 200 Quadratmetern Nettogrundfläche auf ein Effizienzgebäude 70 nach der alten Regelung einen Zuschuss von 27,5 % und damit 550 000 Euro Tilgungszuschuss erhielt, bekommt nun einen Zuschuss von bis zu 40 % und bis zu 800 000 Euro. Wird das Gebäude auf das höchste Effizienz-Niveau saniert, sind sogar 50 % Förderung in Höhe von bis zu einer Million Euro möglich. Das sind im Vergleich zu der bisherigen Regelung bis zu 450 000 Euro Förderung mehr als zuvor.

Was wurde mit der neuen Regelung abgeschafft?

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die bisher bestehenden Förderprogramme von KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum 1. Juli 2021 aufgelöst beziehungsweise neu strukturiert und zusammengefasst. Das bedeutet, dass sowohl die KfW als auch das BAFA weiterhin Träger der staatlichen Förderung für energetische Sanierungen sowie für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard sind. Lediglich die Aufgabenverteilung und die Förderungshöhen haben sich teilweise geändert.

Gut zu wissen


Diese Förderprodukte können Sie seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragen:

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

Nur der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigenständige Förderung neben der BEG Förderung bestehen.

Ziel der neuen BEG Förderung

Um in Zukunft die CO2-Emissionen zu senken, soll die neue Regelung der Bundesregierung Immobilienbesitzer und Häuslebauer zu Investitionen in besonders energieeffiziente oder nachhaltige Technologien motivieren. Im Vergleich zu den bisher geltenden Förderprogrammen gehört zu den wichtigsten Änderungen die Zusammenlegung der bisherigen zehn zu jetzt drei Förderprogrammen. Dabei handelt es sich um die Vollsanierung und den Neubau von Wohngebäuden (BEG WG), von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie um Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden (BEG EM). Auch der Förderdschungel, der für Laien bisher nur schwer durchschaubar war, soll durch die neue BEG Förderung entwirrt werden. Deshalb gibt es ab jetzt Zuschüsse und Kredite aus einer Hand beziehungsweise lediglich ein einziges zentrales Antragsformular für alle Förderprogramme, die vorher gesondert beantragt werden mussten.

Wer darf einen Antrag auf BEG Förderung stellen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die stuttgarter immobilienwelt ist eine Fachzeitung rund um das Thema Immobilien in Stuttgart und in der Region mit dem Ziel, den Stuttgarter Immobilienmarkt transparenter zu machen und lokal zu informieren.

Kontaktieren Sie uns: kontakt@stuttgarter-immobilienwelt.de

© Copyright 2021 - stuttgarter immobilienwelt