Die Entscheidung war lange mit Spannung erwartet worden. Der umstrittene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist daher nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 15.4.2021 veröffentlichten Beschluss entschieden.
Berliner Mieterinnen und Mieter müssen sich auf höhere Mieten einstellen, nachdem das höchste deutsche Gericht beschlossen hat, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt.
Dies geschah auf Antrag von CDU/CSU und FDP. Sie waren der nun bestätigten Meinung, dass dem Land Berlin die Befugnis zum Erlass von Regelungen zur Miethöhe fehle. Zudem hatten das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Mitte dem Bundesverfassungsgericht einzelne Regelungen aus dem Gesetz zur Prüfung vorgelegt.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter hatte das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für eine eigene Regelung zur Miethöhe, weil der Bund insoweit abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht habe. Für individuelle Regelungen der Länder ist daher kein Raum, so die Verfassungsrichter. Die Entscheidung wurde mit den Stimmen aller acht Richterinnen und Richter des 2. Senats, mit 7:1 Stimmen beschlossen.
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