5 Versicherungen, die Vermieter benötigen

5 Versicherungen, die Vermieter benötigen

Ein Immobilieneigentümer haftet nicht nur allein für seine Immobilie, sondern auch für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Wasserrohrbrüche, eine defekte Heizung, Unwetterschäden oder selbst nasses Laub auf dem Gehweg können ihn teuer zu stehen kommen. Noch mehr Risiken hat er zu tragen, wenn er sein Eigentum vermietet. Denn auch Schadensfälle, für die ein Mieter nicht einzustehen hat, oder langwierige Rechtsstreitigkeiten mit einem solchen können einen Vermieter aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen.

Um Vermieter vor diesen Risiken zu schützen, sind einige Versicherungen wärmstens zu empfehlen. Für eine ausreichende Vorsorge bietet sich der Abschluss von den fünf gebräuchlichsten Versicherungen an, auf die wir im Folgenden näher eingehen.

5 wichtige Versicherungen für Vermieter:

1. Eine Wohngebäudeversicherung

Unverzichtbar für jeden Vermieter, aber auch generell für jeden Eigentümer einer Immobilie, ist die Wohngebäudeversicherung. Sie haftet für Schäden durch Feuer, Explosion und extreme Wetterbedingungen wie Hagel, Frost, Hochwasser und Sturm. Befindet sich die Immobilie in einer geografischen Gefahrenlage, beispielsweise in einem Hochwasser- oder Erdrutschgebiet, sollte sich zusätzlich gegen sogenannte Elementarschäden abgesichert werden. Die individuelle Deckungssumme richtet sich dabei immer nach dem Immobilienwert. Bei Wohnungseigentümern kümmert sich die Eigentümergemeinschaft um den Abschluss der Wohngebäudeversicherung und wird dann anteilig von jedem Eigentümer getragen.

2. Eine Haus- und Grundbesitzerpflichtversicherung

Wie jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung, sollte jeder Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerpflichtversicherung abschließen. Sie schützt bei Regressansprüchen von Personen, die im Bereich des vermieteten Gemeinschaftseigentums zu Schaden gekommen sind. So kommt sie beispielsweise für Unfälle von Mietern oder Passanten auf, die sich auf dem nachlässig geräumten Treppenaufgang oder der eisglatten Garageneinfahrt ereignet haben. Wurde solch eine Versicherung nicht abgeschlossen, muss der Vermieter unter Umständen die gesamten Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arztrechnungen und andere Schadenansprüche aus eigener Tasche zahlen.

3. Wohnungshaftpflichtversicherung

Weil der Versicherungsschutz einer Haus- und Grundbesitzerpflichtversicherung jedoch nur im Bereich des Gemeinschaftseigentums besteht, sollte sich ein Vermieter auch für eine Wohnungshaftpflichtversicherung entscheiden. Sie kommt für Schäden auf, die aus fehlerhaftem, eigenem Inventar entstanden sind und für die der Mieter nicht zu haften hat. Gedeckt wären damit zum Beispiel die Behandlungskosten für eine Person, die durch eine herausfallende Fliese im Badezimmer verletzt wurde, oder der Ersatz für Gegenstände, die in der Wohnung des Mieters durch ein fehlerhaftes, brennendes Gerät der Einbauküche beschädigt wurden.

4. Rechtsschutzversicherung

Lohnen kann sich auch eine Rechtsschutzversicherung für den Vermieter, die bei Streitigkeiten mit den einzelnen Mietparteien und Nachbarn viel Geld sparen kann. Denn nicht ordnungsgemäß übergebene Wohnungen, permanente Lärmbelästigung oder immer wiederkehrende Auseinandersetzungen mit den Nachbarn verursachen nicht selten hohe Anwalts- und Gerichtskosten.

Besonders für Vermieter mehrerer Wohnungen wird der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dringend empfohlen. Solche Versicherungen können mittlerweile zu sehr günstigen Konditionen ganz bequem im Internet abgeschlossen werden. Allerdings sollten besonders bei solchen Abschlüssen die konkreten Leistungen und das Kleingedruckte sorgfältig durchgelesen werden.

5. Mietausfallversicherung

Empfehlenswert ist zu guter Letzt auch ein ausreichender Schutz gegen möglichen Mietausfall. Vor allem länger andauernder Mietausfall kann unter Umständen die gesamte Kapitalanlage gefährden, zum Beispiel wenn jeden Monat die festgesetzte Kreditrate fällig wird. Gegen eventuellen Zahlungsverzug ihrer Mieter sollten sich Vermieter deshalb mit einer Mietausfallversicherung absichern.

Eine solche Versicherung ist zum Beispiel dann ratsam, wenn die Immobilie in einer weniger begehrten Wohngegend liegt und deshalb generell schwierig weiter zu vermieten ist.

Fazit: Obwohl es auch für Vermieter keine zwingende Versicherungspflicht gibt, ist der Abschluss dieser fünf gebräuchlichsten Versicherungen dringend zu empfehlen. Prinzipiell lassen sich aber so gut wie alle Risiken absichern und dementsprechend groß ist die Auswahl und Anzahl der Versicherungsanbieter. Wer sich bei der Auswahl der für ihn geeigneten Versicherungen unsicher ist, sollte sich von Fachleuten wie Maklern, unabhängigen Finanzberatern oder Verbraucherzentralen beraten lassen. 

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